Mit Ihrem Erbe Zukunft schenken
Eine Erbschaft oder ein Legat ist eine besonders wertvolle Möglichkeit, Ihre Werte weiterzugeben und nachhaltig Gutes zu bewirken. Indem Sie die Schweizerische Nierenstiftung in Ihrem Testament berücksichtigen, tragen Sie dazu bei, dass wir auch in Zukunft unsere wichtige Arbeit für Menschen mit Nierenkrankheiten fortsetzen können. Ihre Unterstützung hilft uns, Projekte zur Prävention, Aufklärung und Unterstützung von Betroffenen langfristig abzusichern und zu erweitern.
Nehmen Sie mit Ihrem Anwalt/Notar oder Ihrer Anwältin/Notarin Kontakt auf, er / sie kann Sie sehr gerne zum Wortlaut im Testament beraten.
Nachfolgend ein unverbindlicher Textvorschlag
Testament (Vermächtnis)
Ich, «Vorname», «Name», «Geburtsdatum», «Strasse», «Wohnort», vermache der Schweizerischen Nierenstiftung auf mein Ableben hin einen Betrag von CHF «…………..». Der Betrag ist spätestens 180 Tage nach meinem Tod durch meine Erben an die Schweizerische Nierenstiftung auf deren Spendenkonto auszubezahlen.
Sofern ich keine weitere Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) erlassen habe, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Ort/Datum/Unterschrift
WICHTIGE HINWEISE: Das Testament ist handschriftlich zu verfassen oder notariell zu beurkunden. Wir empfehlen das Testament bei einer Behörde, einem Notar oder einer anderen Vertrauensperson zu hinterlegen.
«Ich lebe gesund und genussvoll in der Gegenwart
und höre auf meinen Körper»
Thomas Hunziker, Mitglied Stiftungsrat
